Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird – und die im Netz am zuverlässigsten falsch beantwortet wird. Die kurze Version: Es sind nicht eine, sondern drei Grenzen, sie stammen aus drei verschiedenen Regelwerken, und mindestens eine davon gilt für viele Anlagen gar nicht.
Ich gehe sie der Reihe nach durch, räume dabei den hartnäckigen 7-kVA-Mythos ab und sage dir am Ende, was das für deinen konkreten Aufbau bedeutet.
Die kurze Antwort
Ohne Elektrofachkraft darfst du ein Balkonkraftwerk mit maximal 800 VA Wechselrichterleistung und maximal 2.000 Wp Modulleistung je Wohneinheit betreiben. Diese beiden Zahlen stehen im Erneuerbare-Energien-Gesetz – und genau deshalb kann keine VDE-Norm sie aushebeln.
Dazu kommt eine dritte Zahl, die aus einer Produktnorm stammt und nur einen Teil der Geräte betrifft: 960 Wp am normalen Schuko-Stecker. Genau an dieser dritten Zahl entsteht die meiste Verwirrung – dazu unten mehr.
Grenze 1 und 2: Was im Gesetz steht
Das EEG definiert in § 8 Abs. 5a, welche Anlagen als privilegierte Steckersolargeräte gelten – also das vereinfachte Verfahren nutzen dürfen: Anmeldung im Marktstammdatenregister, kein Elektrofachbetrieb, keine Anlagenzertifizierung. Die Bedingungen sind höchstens 800 W Wechselrichterleistung und höchstens 2.000 Wp Modulleistung. Die 2.000 Wp kamen mit dem Solarpaket I im Mai 2024, vorher waren es 600 W beziehungsweise deutlich weniger Modulleistung.
Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Ein 800-VA-Wechselrichter mit 3.000 Wp Modulen ist damit kein Steckersolargerät mehr, auch wenn am Ausgang nie mehr als 800 Watt herauskommen. Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechenversuche scheitern.
Was passiert, wenn du darüber gehst?
Dann ist deine Anlage eine ganz normale PV-Anlage. Das ist nicht verboten, aber es bedeutet: Installation durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb nach den Installationsnormen DIN VDE V 0100-551-1 und DIN VDE 0100-712, regulärer Anmeldeprozess beim Netzbetreiber statt vereinfachtem Verfahren, und ab 7 kWp Gesamtleistung kommt die Smart-Meter-Pflicht dazu.
Dazu ein Sicherheitshinweis, der mir wichtig ist: Bei größeren Modulfeldern liegen auf der DC-Seite je nach Verschaltung schnell mehrere hundert Volt an. Meine eigene Dach-PV läuft mit rund 650 Volt Strangspannung – da hört das Basteln auf. Gleichspannung dieser Größenordnung erzeugt Lichtbögen, die nicht von selbst verlöschen. Das ist kein Thema für Laien, unabhängig davon, was rechtlich erlaubt wäre.
Grenze 3: Die 960 Wp – und warum sie nicht für alle gilt
Seit Dezember 2025 gibt es mit der DIN VDE V 0126-95 erstmals eine Produktnorm für Steckersolargeräte. Sie legt fest: Wer das Gerät an einer normalen Schutzkontaktsteckdose betreibt, darf höchstens 960 Wp Module anschließen – das sind die 800 W plus 20 Prozent Toleranz. Für mehr Modulleistung bis zur gesetzlichen Obergrenze von 2.000 Wp sieht die Norm eine Energiesteckvorrichtung vor, also etwa einen Wieland-Anschluss, dessen Dose eine Elektrofachkraft setzt.
Die Begründung für die 960 Wp ist nachvollziehbar: Sie soll verhindern, dass die vollen 800 Watt nahezu dauerhaft anliegen. Das Normungsgremium stützt sich dabei auf Untersuchungen der HTW Berlin zum Brandrisiko bei anhaltender Volleinspeisung.
Und noch etwas: Eine Norm ist kein Gesetz. Ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig und wird erst verbindlich, wenn ein Gesetz oder ein Vertrag auf sie verweist. Sie beschreibt den anerkannten Stand der Technik – daran orientieren sich Hersteller, Prüfhäuser und im Streitfall auch Versicherungen. Ignorieren würde ich sie deshalb nicht, aber sie ist etwas anderes als der Gesetzestext in den Zeilen darüber.
Die Unterschiede zwischen beiden Anschlussarten habe ich hier im Detail: Schuko oder Wieland – welcher Stecker ist erforderlich?
Der 7-kVA-Mythos: Was wirklich passiert ist
Im Frühjahr 2026 ging durch Foren und Social Media die Behauptung, mit der neuen VDE-AR-N 4105 seien plötzlich Balkonkraftwerke mit 4.000 oder gar 7.000 Watt ohne Elektriker möglich. Die Geschichte hält sich hartnäckig, deshalb hier die Auflösung.
Der Kern der Sache: Der Normentwurf vom Oktober 2024 enthielt tatsächlich einen vereinfachten Anschlussprozess – eine Art Fastlane – für PV-Anlagen mit oder ohne Speicher bis 7 kVA. Genau daraus wurde die Schlagzeile gebaut.
Nur: Die zuständige Projektgruppe hat diesen Abschnitt in der finalen Fassung ersatzlos gestrichen. Das steht so im offiziellen VDE-FNN-Bewertungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen. Zusätzlich wurde der Vorschlag abgelehnt, die 800-VA-Grenze auf die vereinbarte statt auf die installierte Leistung zu beziehen. Übrig blieb nur der vereinfachte Prozess für Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 VA.
Die Norm hat also kein Schlupfloch geöffnet – der ursprünglich angedachte Spielraum wurde bewusst wieder entfernt. Und selbst wenn er drin geblieben wäre: Eine technische Anwendungsregel regelt, wie angeschlossen wird, nicht was rechtlich als Steckersolargerät gilt. Das steht im EEG, und eine Norm steht rechtlich unter dem Gesetz.
Was das für dich konkret heißt
- Set ohne Speicher, Schuko-Stecker: bis 960 Wp Module, 800 VA Wechselrichter. Das ist der Normalfall und normkonform machbar.
- Set ohne Speicher, mehr Module gewünscht: bis 2.000 Wp mit Energiesteckvorrichtung. Für den Einbau der Dose brauchst du eine Elektrofachkraft, für den Rest nicht.
- Set mit Speicher: Die 960 Wp sind für dich keine Normvorgabe. Maßgeblich sind die 2.000 Wp aus dem EEG, die 800 VA am Ausgang und vor allem die Freigabe deines Herstellers.
- Mehr als 2.000 Wp: Keine Steckersolaranlage mehr. Elektrofachbetrieb, regulärer Anmeldeprozess, andere Spielregeln.
Unabhängig von all dem bleibt die Anmeldung im Marktstammdatenregister Pflicht. Wie das geht, steht hier: Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Mehr Ertrag innerhalb der Grenzen: der Speicher
Die gute Nachricht: Die 800 Watt am Ausgang sind seltener das Problem, als man denkt. Der typische Haushalt zieht nachts 150 bis 300 Watt Grundlast – über zwölf Stunden sind das rund 2 bis 3,5 kWh, die ein Speicher liefern kann, ohne dass die 800 Watt je ausgereizt werden.
Genau da liegt der Hebel. Statt mittags Überschuss zu verschenken, verschiebst du ihn in die Nacht. In meinem NEXA-2000-Test habe ich das mit echten Messwerten durchgerechnet – inklusive der Wandlungsverluste, die dabei gerne unterschlagen werden.
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Häufige Fragen
Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk ohne Elektriker haben?
Maximal 800 VA Wechselrichterleistung und maximal 2.000 Wp Modulleistung je Wohneinheit. Am normalen Schuko-Stecker sieht die Produktnorm zusätzlich höchstens 960 Wp vor – allerdings nur für Geräte ohne Speicher.
Sind 7.000 Watt ohne Elektriker erlaubt?
Nein. Der entsprechende Passus stand nur im Normentwurf von Oktober 2024 und wurde vor der Veröffentlichung ersatzlos gestrichen. Unabhängig davon begrenzt das EEG das privilegierte Verfahren weiterhin auf 2.000 Wp.
Kann eine VDE-Norm das EEG aushebeln?
Nein. Eine VDE-Anwendungsregel ist eine technische Norm und steht rechtlich unter dem Gesetz. Sie regelt die sichere technische Umsetzung, nicht die gesetzlichen Leistungsgrenzen.
Gilt die 960-Wp-Grenze auch für mein Speicherset?
Normativ nicht – die Produktnorm deckt Geräte mit Energiespeicher ausdrücklich nicht ab. Das heißt aber auch, dass du dich auf sie nicht berufen kannst. Maßgeblich sind dann die Herstellerfreigabe und der Zustand deiner Hausinstallation.
Brauche ich für den Wieland-Anschluss zwingend einen Elektriker?
Für den Einbau der Energiesteckdose ja – dabei wird der betroffene Stromkreis geprüft und bei Bedarf angepasst. Das Gerät selbst steckst du danach wieder selbst ein.
Mein Fazit
Die 800 VA und die 2.000 Wp sind gesetzt, daran führt kein Weg vorbei. Interessant wird es bei der dritten Zahl: Wer eine reine PV-Anlage ohne Speicher betreibt, sollte sich an die 960 Wp am Schuko halten – sie hat einen guten Grund. Wer ein Speicherset hat, bewegt sich normativ ohnehin im Niemandsland und ist auf die Angaben des Herstellers angewiesen.
Was ich dir in jedem Fall raten würde: Trau keiner Zahl, die dir ohne Regelwerk dazu genannt wird. Der 7-kVA-Mythos hat monatelang funktioniert, weil niemand nachgesehen hat, was am Ende tatsächlich in der Norm gelandet ist.
Quellen
- § 8 Abs. 5a EEG in der Fassung des Solarpakets I (Mai 2024)
- DKE/K 373 – Normauslegung zur DIN VDE V 0126-95
- DKE/K 373 – FAQ zur Produktnorm
- VDE-FNN-Bewertungsbericht zu den Stellungnahmen zum Entwurf der VDE-AR-N 4105 (Oktober 2024)
Weiterführende Artikel
- Balkonkraftwerk über 800 Watt: Wieland, ready2plugin oder hochstellen?
- Balkonkraftwerk 2026 – welche neuen Regeln gelten jetzt?
- Schuko oder Wieland?
- Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
