Es gibt einen Satz in der neuen Produktnorm für Balkonkraftwerke, der in praktisch jeder Kaufberatung fehlt – und der die halbe Diskussion über Schuko, 960 Wp und Wieland für die meisten von euch schlicht gegenstandslos macht: Sobald ein Speicher im Spiel ist, gilt diese Norm nicht.

Das ist keine Auslegungsfrage und keine Grauzone. Das Normungsgremium selbst schreibt es in seiner offiziellen Anwendungshilfe hin. Und weil inzwischen ein großer Teil der verkauften Sets einen Akku enthält, betrifft es sehr viele Anlagen. Ich habe mir angesehen, was da genau steht, was daraus folgt – und was eben nicht daraus folgt.
Kurz vorweg: Was die Produktnorm überhaupt ist
Im Dezember 2025 ist die DIN VDE V 0126-95 erschienen, offiziell „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“. Nach Angaben des VDE ist das die weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte – acht Jahre Normungsarbeit, zwei Entwürfe, über 1.250 Einsprüche und am Ende ein Schlichtungsverfahren.
Vorher gab es für ein komplettes Balkonkraftwerk als Gesamtsystem keine eigene Norm. Es gab Normen für Wechselrichter, für Module, für Stecker – aber nichts, was das Zusammenspiel geregelt hätte. Genau diese Lücke schließt die 0126-95. Sie bringt unter anderem die beiden Zahlen, die seitdem überall zitiert werden: höchstens 800 VA Einspeiseleistung und höchstens 960 Wp Modulleistung am normalen Schutzkontaktstecker.
Wichtig für das Verständnis: Es ist eine Vornorm (daher das „V“), und die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Verbindlich wird sie erst, wenn ein Gesetz oder ein Vertrag auf sie verweist. Was sie beschreibt, ist der anerkannte Stand der Technik – und daran orientieren sich Hersteller, Prüfhäuser und im Streitfall auch Gerichte.
Der entscheidende Punkt: Mit Speicher endet die Konformität
Parallel zur Norm hat das zuständige Gremium DKE/K 373 eine Normauslegung und eine FAQ veröffentlicht – als Anwendungshilfe. Und dort steht es unmissverständlich.
Lest den zweiten Teil noch einmal in Ruhe. Das betrifft nicht nur fertige Kombi-Geräte ab Werk. Wer ein normkonformes Balkonkraftwerk hat und nachträglich einen Akku dazusteckt, hat danach kein normkonformes Steckersolargerät mehr im Sinne dieser Norm. Nicht, weil der Aufbau plötzlich gefährlich wäre – sondern weil die Norm den Fall gar nicht behandelt.
Warum das inhaltlich Sinn ergibt
Ein Speicher verändert das Gerät grundlegend. Eine reine PV-Anlage speist ein, wenn die Sonne scheint – abends ist Ruhe. Ein Speichersystem kann rund um die Uhr einspeisen, auch bei 800 W über Stunden. Genau diese Dauerlast ist der Grund für die 960-Wp-Deckelung am Schuko-Stecker: Sie soll verhindern, dass die volle Leistung nahezu permanent anliegt. Beim Speicher greift diese Logik nicht mehr, weil er die Dauerlast ohnehin herstellt.
Dazu kommt alles, was ein Akku selbst mitbringt: Zellchemie, Batteriemanagement, Thermik, Brandverhalten, Ladeelektronik. Das sind eigene Prüfthemen, die in einer Norm für Solarmodule und Wechselrichter nichts verloren haben. Das Gremium sagt deshalb konsequent: Kombi-Geräte brauchen zusätzliche Qualitäts- und Prüfanforderungen – und die stehen woanders.
Was für Balkonspeicher stattdessen gilt
„Keine Produktnorm“ heißt nicht „rechtsfreier Raum“. Es heißt nur: Es gibt kein einzelnes Dokument, auf das ein Hersteller zeigen und sagen kann, mein Gerät erfüllt genau das. Stattdessen gilt der ganz normale Stapel, der für jedes Elektrogerät in Europa gilt.
Die letzten beiden Zeilen sind mir wichtig, weil sie am häufigsten durcheinandergehen. Produktnorm und Anmelderegeln haben nichts miteinander zu tun. Dass die 0126-95 für euren Speicher nicht gilt, ändert kein Komma an der Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister und an den 2.000 Wp aus dem EEG. Das eine ist Produktrecht, das andere Energierecht.
Der 960-Wp-Irrtum
Hier wird es praktisch. In Foren und Shops liest man permanent: „Am Schuko sind nur 960 Wp erlaubt, darüber braucht ihr Wieland.“ Für ein Balkonkraftwerk ohne Speicher stimmt das – so steht es in der Norm, begründet mit Untersuchungen der HTW Berlin zum Brandrisiko bei dauerhafter Volleinspeisung.
Für ein Speichersystem ist die Zahl aber kein normativer Wert. Sie stammt aus einer Norm, die für euer Gerät nicht gilt. Wer 2.000 Wp an einen Balkonspeicher hängt, verstößt damit nicht gegen die Produktnorm – er bewegt sich schlicht außerhalb ihres Anwendungsbereichs.
Wovon das alles unberührt bleibt: Was eure Leitung aushält und ob die Sicherung euch bei Einspeisung überhaupt noch schützt. Das ist eine Frage der Hausinstallation, nicht der Produktnorm – und die stellt sich unabhängig davon, ob ein Akku im Spiel ist. Ich habe sie hier ausführlich auseinandergenommen: Balkonkraftwerk über 800 Watt – die drei Wege im Vergleich
Woran ihr einen Hersteller erkennt, der es ernst meint
Wenn es keine Norm gibt, auf die man zeigen kann, wird die Auswahl zur Vertrauensfrage. Das sind die Punkte, auf die ich beim Testen inzwischen zuerst schaue:
- Benennt der Hersteller die Normen, nach denen geprüft wurde? Ein Datenblatt, das konkrete Prüfgrundlagen und ein Prüfhaus nennt, ist mehr wert als ein CE-Zeichen ohne Kontext.
- Gibt es ein unabhängiges Prüfzeichen? TÜV, VDE oder ein vergleichbares Institut mit nachvollziehbarer Zertifikatsnummer.
- Wird sauber zwischen Modulleistung und Einspeiseleistung getrennt? Wer beides in einer Marketingzahl vermischt, hat entweder die Systematik nicht verstanden oder will sie nicht erklären.
- Steht der Support hinter dem Gerät? Bei meinem NEXA-2000-Test war die Firmware nur über den Support zu bekommen – und eine Rückmeldung kam nie. Das ist ein Qualitätsmerkmal, auch wenn es in keiner Norm steht.
- Ist der Firmensitz greifbar? Bei Produkthaftung und Gewährleistung macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Ansprechpartner in der EU sitzt.
Wann kommt Balkonkraftwerk Speicher Norm?
Das Gremium DKE/K 373 hat mit der Planung eines weiteren Normenteils für Steckersolargeräte mit Energiespeichern bereits begonnen – das steht sowohl in der Pressemitteilung zur Veröffentlichung als auch in der Normauslegung. Einen Entwurf oder einen Termin gibt es bislang nicht öffentlich.
Meine ehrliche Einschätzung dazu: Ich würde nicht mit einer schnellen Lösung rechnen. Der erste Teil hat acht Jahre gebraucht und musste am Ende durch eine Schlichtung. Beim Speicher kommen mit Zellchemie, Brandschutz und Alterungsverhalten Themen dazu, die technisch deutlich schwieriger sind – und dazu ein Markt, der sich schneller dreht als jeder Normungsprozess. Bis dahin gilt: Herstellerangaben lesen, Prüfzeichen prüfen, im Zweifel die konservativere Variante wählen.
Häufige Fragen
Ist mein Balkonkraftwerk mit Speicher jetzt illegal?
Nein. Eine Norm ist kein Gesetz. Dass die Produktnorm für euer Gerät nicht gilt, macht den Betrieb weder verboten noch unsicher. Es bedeutet nur, dass die Sicherheit über andere Regelwerke und die Risikobewertung des Herstellers abgesichert wird.
Muss ich meine bestehende Anlage umbauen?
Nein. Die DKE stellt ausdrücklich klar, dass die Produktnorm keine Auswirkung auf bereits in Betrieb befindliche Steckersolargeräte hat. Sie richtet sich an Hersteller für aktuell und künftig verkaufte Geräte.
Darf ich an meinen Speicher mehr als 960 Wp anschließen?
Aus Sicht der Produktnorm gibt es diese Grenze für euer Gerät nicht, weil die Norm nicht greift. Die gesetzliche Obergrenze von 2.000 Wp Modulleistung je Wohneinheit aus dem EEG bleibt aber bestehen, ebenso die 800 VA am Ausgang. Entscheidend ist zusätzlich, was der Hersteller für sein Gerät freigibt – und das steht in der Anleitung, nicht in der Norm.
Brauche ich mit Speicher jetzt doch einen Wieland-Anschluss?
Die Norm schreibt euch das nicht vor, weil sie nicht gilt. Ob eine Energiesteckvorrichtung sinnvoll ist, hängt an eurer Hausinstallation und daran, wie viel Leistung dauerhaft eingespeist wird. Die Unterschiede habe ich hier gegenübergestellt: Schuko oder Wieland?
Ändert sich etwas an der Anmeldung?
Nichts. Registrierung im Marktstammdatenregister und die Regeln des Netzbetreibers laufen völlig unabhängig von der Produktnorm.
Mein Fazit
Die Produktnorm ist ein echter Fortschritt – für Geräte ohne Speicher. Für alle anderen, und das ist inzwischen die Mehrheit der neu verkauften Sets, ist sie schlicht nicht zuständig. Das ist kein Skandal und kein Grund, den Akku abzuklemmen. Aber es ist ein guter Grund, sich beim Kauf nicht auf Zahlen zu verlassen, die aus einem Dokument stammen, das für das eigene Gerät gar nicht gilt.
Praktisch heißt das für euch: Nicht die 960 Wp sind euer Maßstab, sondern die Freigabe des Herstellers, ein nachvollziehbares Prüfzeichen und der Zustand eurer Hausinstallation. Und wenn ein Anbieter auf Nachfrage nicht sagen kann, wonach sein Speicher geprüft wurde – dann ist das die Antwort.
Quellen
- DKE/K 373 – Normauslegung zur DIN VDE V 0126-95
- DKE/K 373 – FAQ zur Produktnorm
- VDE – Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Produktnorm
- § 8 Abs. 5a EEG (Solarpaket I) sowie VDE-AR-N 4105 und NAV § 19 Abs. 3
